Unser PV-Anlagen Errichter

Die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme übernimmt unser Partnerbetrieb, Vetter Elektroinstallation aus Leezen bei Schwerin. Der Solar- und Elektrobetrieb weist eine Erfahrung mit Solaranlagen von über 25 Jahren vor und unterstützt uns tatkräftig bei unseren Projekten.

www.vetter-solaranlagen.de

 

Ablauf des Projekts und die Zeit nach der Fertigstellung

Bei einem ersten Termin sollten wir uns kennen lernen und die gegenseitigen Interessen austauschen. Ich werde mir die Begebenheiten vor Ort anschauen und deine Fragen beantworten. Im zweiten Schritt werde ich dir ein Angebot unterbreiten, welches wir gerne verhandeln können. Sind wir uns einig, werden die Verträge erstellt und unterzeichnet. Dann kommt es zur Bauphase, bei der wir bzw. unser Installateur für einige Tage die Arbeiten auf deinem Dach und Grundstück erledigen. Sind alle Gewerke erledigt, wird der Zähler gesetzt und die Anlage ans Netz genommen. Ab diesem Zeitpunkt kannst du unseren Solarstrom vergünstigt nutzen und erhältst deine Pacht. Nach Fertigstellung müssen wir nur noch bei Problemen mit der Anlage, welche sehr selten auftreten, auf dein Grundstück.

 

Bedeutung der Dienstbarkeit 

Um uns und dich über die gesamte Laufzeit abzusichern, muss der Erhalt der PV-Anlage auf deinem Dach mittels Dienstbarkeit gesichert werden.

Mit einer Dienstbarkeit wird das Recht, eine Anlage auf einem fremden Grundstück zu betreiben, im Grundbuch abgesichert. Darüber hinaus sichert sie insbesondere, die Anlage für den vereinbarten Vertragszeitraum dort zu belassen und das Grundstück zu Wartungs- und Kontrollzwecken zu betreten.

Eine Dienstbarkeit würde für den Fall benötigt, dass der Vermieter/Verpächter insolvent wird und das Grundstück zwangsversteigert wird. In diesem Fall und nur in diesem Fall würden die Rechte und Pflichten aus dem Dachnutzungsvertrag löschen.

Ein Verkauf des Grundstücks mit dem gemieteten Dach hätte nicht zur Folge, dass der Miet- oder Pachtvertrag erlischt. Der Miet- oder Pachtvertrag würde zwischen dem Käufer des Grundstücks und dem Betreiber der Anlage fortgeführt.

Sowohl Dienstbarkeit als auch Grundschulden werden mit einem bestimmten Rang im Grundbuch eingetragen. Eine Dienstbarkeit ist nur wenig wert, wenn mehrere Grundschulden vorher eingetragen worden sind. Der Inhaber der Dienstbarkeit geht leer aus, wenn einer der vor ihm rangierenden Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreibt. Die anlagenfinanzierende Bank bietet im Gegenzug für eine vorrangige Eintragung, eine sogenannte „Nichtkapitalisierungserklärung“. Diese sichert ab, dass die Bank keinen Verwertungsrechten nachgehen darf, sondern lediglich absichern will, dass das Gebäude auf dem sich die PV-Anlage befindet nicht abgerissen werden kann.

 

Laufzeit der Pacht und was danach passiert

Die Laufzeit für die wir dein Dach pachten beträgt mindestens 20 Jahre. Das hängt damit zusammen, dass die Einspeisevergütung für diesen Zeitraum fest garantiert wird und wir in diesem Zeitraum unsere entstandenen Kosten für die Bau und Betrieb der Photovoltaikanlage erwirtschaften. Für die Zeit nach den 20 Jahren, gibt es verschiedene Modelle, die wir mit dir besprechen können. Eines wäre zum Beispiel, dass wir die Anlage noch weitere 5 Jahre betreiben und dich direkt an den Gewinnen beteiligen. Nach dann insgesamt 25 Jahren würden wir dir die Anlage für 1€ verkaufen und dir so die Möglichkeit geben noch weitere 10 bis 15 Jahre Gewinne mit der Solaranlage zu generieren. Nach etwa 40 Jahren kannst du die Anlage überholen lassen und wiederum für einen sehr langen Zeitraum grünen Strom erzeugen.